2009-04-10 by zuebers
Liebe Kunden, der Umzug in meine neuen Büroräume ist vollbracht.
Sie finden mich ab sofort wie folgt:
Burkhard Ziegler · Übersetzungen und Dolmetschen
Bürogebäude “A”, 1. Obergeschoss, Büro 18
Gerikestraße 81 – 87
39340 Haldensleben
Deutschland
Die neuen Telefon- und Faxnummern lauten:
Telefon +49 (39 04) 72 51 46
Fax +49 (39 04) 72 47 961
Besuche bitte nach Vereinbarung.
Telefonisch erreichbar:
Montag bis Donnerstag 9:00 – 19:00 Uhr
Freitag, vor Feiertagen 9:00 – 16:00 Uhr
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2008-07-22 by zuebers
Hier finden Sie eine Übersicht über die zuständigen Behörden, die Ihnen Apostillen oder Beglaubigungsvermerke erteilen. (Liste nicht abschließend) Den Rest des Beitrags lesen »
Schlagworte: Apostille, Überbeglaubigung, Beglaubigung, Behörde für Inneres, Bezirksregierung, Bundesverwaltungsamt, Endbeglaubigung, Föderaler Registrierungsdienst, Gebühr, Gebietsverwaltung Standesamt, konsularische Legalisierung, Landgericht, Legalisation, Legalisierung, Notar, Notarkammer Spanien, Rosregistracija, Rosregistrazija, Standesamtsverwaltung, Verwaltung, Vorbeglaubigung
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2008-07-22 by zuebers
Hier finden Sie Information, wie deutsche Urkunden, Bescheinigungen, Schriftstücke, Vollmachten u. ä. deutscher Behörden, Unternehmen und von Privatpersonen angefertigt/ausgefertigt werden müssen, die mit Apostille / einem Legalisationsvermerk versehen werden sollen, um im Ausland verwendet werden zu können.
Der Schritt Übersetzung erfolgt stets nach der Apostille/Beglaubigung durch die höher gestellte Behörde und, wenn erforderlich, Über-/Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt (bzw. das ausländische Außenministerium). Den Rest des Beitrags lesen »
Schlagworte: Apostille, Ausfertigung, Ausfertigung von Bescheinigungen, Ausfertigung von Dokumenten, Ausfertigung von Urkunden, Ausstellung von Bescheinigungen für das Ausland, Ausstellung von Dokumenten für das Ausland, Überbeglaubigung, Übersetzung, beglaubigte Übersetzung, beglaubigte Kopie, Beglaubigung, Bescheinigung, Dokument, Endbeglaubigung, Handelsrechnung, Handelszeugnisse, IHK, Legalisation, Legalisierung, Notar, Original, Private Urkunde, Siegel, Unterschrift, Unterschriftsbeglaubigung, Urkunde, Urkundenübersetzung, Urschrift, Ursprungszeugnisse, Vollmacht, Vorbeglaubigung
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2008-07-22 by zuebers
Dieser Artikel ist die (hoffentlich sinnvolle) Zusammenfassung zweier vorhergehender Artikel zu diesem Thema.
Ich versuche eine Antwort auf die Fragen zu geben,
- Wie werden Personennamen bei der beglaubigten Übersetzung von (standesamtlichen) Urkunden übertragen?
- Wie sind Personennamen bei der Übersetzung von Urkunden aus der deutschen (oder einer anderen Sprache, wie Englisch, Französisch, Spanisch) in die russische Sprache zu übertragen?
- Darf man Namen übersetzen, sie an deutsche Gepflogenheiten anpassen?
- Was ist zu tun, wenn ein russischer Name in deutschen Dokumenten, Urkunden usw. vorkommt und in die kyrillische Schrift der russischen Sprache zurückübertragen werden soll
- Wie werden Ortsnamen aus dem Russischen, Ukrainischen, Belarussischen übertragen?
- Wie verfahre ich mit Ortsnamen ehemals deutscher Gebiete, z. B. Ostpreußen, Deutschordensgebiet?
Diese Ausführungen beziehen sich auf die beglaubigte / bestätigte Übersetzung amtlicher Urkunden für wiederum amtliche Zwecke.
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Schlagworte: Anschriften, Übersetzung, beglaubigte Übersetzung, bestätigte Übersetzung, Dienstanweisung für Standesbeamte, DIN 1460, Geburtsurkunden, ISO 9, ISO-R 9, Namen, Ortsnamen, Personennamen, russischer Pass, Standesamt, Transkription, Transliteration, Umschrift laut Pass, Umschrift laut Personalausweis, Urkundenübersetzung
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2008-06-19 by zuebers
Ich sehe mich veranlasst, ein Lob auf unsere österreichischen Nachbarn auszusprechen.
Für Anbieter von Dienstleistungen ist es ratsam, einen potenziellen Kunden, Interessenten usw. zu prüfen. Schritt 1 ist dabei festzustellen, gibt es den Kunden überhaupt, stimmt der Firmenname oder ist es ein Phantasiegebilde und stimmt die Adresse? Unsere österreichischen Nachbarn haben dafür sinnvollerweise ein einheitliches Verzeichnis der Wirtschaftskammer. Den Rest des Beitrags lesen »
Schlagworte: Adresse, Adressprüfung, Einzelunternehmer, Firma, Firmenbuchnummer, Firmenname, Firmenregister, Freiberufler, Handelsregister, Handelsregisternummer, HR-Nummer, Prüfung von Firmennamen, Prüfung von Kunden, Rechnung, Rechtsperson, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Unternehmensregister, Wirtschaftskammer, Wirtschaftskammer Österreich, zustellfähige Adresse
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2008-06-03 by zuebers
In diesem Artikel versuche ich, bezogen auf die Praxis von Einzelübersetzern aufzuzeigen, welche Angaben in eine Rechnung gehören und welche Möglichkeiten zur technischen Umsetzung bestehen.
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Schlagworte: Übersetzer, Übersetzung, Dolmetscher, Inhalt Rechnung, Kleinunternehmer, Mehrwertsteuerbefreiung, Pflichtangaben, Pflichtangaben in einer Rechnung, Rechnung, Rechnung erstellen, Rechnung für Kleinunternehmer, Rechnung ins Ausland, Rechnung schreiben, Skonto, Vorsteuerabzug, Zahlungsbedingungen
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2008-05-08 by zuebers
Manchmal verlangen Behörden die Vorlage von Übersetzungen nach Norm ISO 9, ISO-R 9 oder anderen Normen. Dies führt zu Missverständnissen, denn die Norm ISO 9 : 1995 (Vorgänger- bzw. verwandte Normen: ISO 9 : 1986, ISO/R 9: 1968 ) ist eine Empfehlung, wie kyrillische Schriftzeichen, also z. B. russische, belarussische oder ukrainische Personennamen, in lateinische Schriftzeichen übertragen werden sollen. Gemeint sind bestätigte (”beglaubigte”) Übersetzungen, die von öffentlich bestellten (beeidigten) Übersetzern der jeweiligen Sprache, z. B. vom Autor, angefertigt werden. Den Rest des Beitrags lesen »
Schlagworte: Übersetzung, öffentlich bestellter Übersetzer, BDÜ, beeidigter Übersetzer, beeidigter Dolmetscher, beglaubigte Übersetzung, Beglaubigung, bestätigte Übersetzung, DIN 2345, DIN EN 15038, griechisch, hebräisch, ISO 233, ISO 259, ISO 843, ISO 9, ISO-R 9, kyrillisch, Legalisierung, Namen, Notar, Notarisierung, russische Namen, Schreibweise nach Pass
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2008-05-08 by zuebers
Beglaubigte Übersetzungen zur Firmengründung, Geschäftsverkehr, Studium oder Heirat in Deutschland
Wenn Sie mit deutschen Behörden oder deutschen Konsulaten Umgang haben, werden Sie in vielen Fällen beglaubigte/bestätigte Übersetzungen Ihrer Unterlagen vorlegen müssen.
Was sind bestätigte / beglaubigte Übersetzungen?
Bei beglaubigten Übersetzungen bestätigt (beglaubigt) ein öffentlich bestellter Übersetzer der jeweiligen Sprache (mögliche andere Bezeichnungen: beeidigter Übersetzer, ermächtigter Übersetzer), dass die von ihm angefertigte oder geprüfte Übersetzung, eine richtige und vollständige Wiedergabe der Vorlage ist. Nach deutschem Recht düfen dies nur eben jene vom zuständigen Landgericht öffentlich bestellten (beeidigten, ermächtigten) Übersetzer tun. Begleitschreiben oder Stempel von Übersetzungsbüros haben für die beglaubigte Übersetzung in Deutschland keine Bedeutung, anders als z. B. in Russland, Großbritannien oder den USA.
Lesen Sie weiter zum Ablauf, Leistungsangebot und zu Kontaktmöglichkeiten mit Burkhard Ziegler · Übersetzungen und Dolmetschen
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Schlagworte: Apostille, Übersetzung, Übersetzungsbüro, öffentlich bestellter Übersetzer, öffentlich bestellter Dolmetscher, beeidigter Dolmetscher, beglaubigte Übersetzung, Bescheinigung, deutsche Botschaft, deutsches Konsulat, Dokument, ermächtigter Übersetzer, ermächtigter Dolmetscher, ISO 9, ISO-Übersetzung, ISO-R 9, Legalisation, Notar, Notarisierung, Studium, Urkunde, Vollmacht, Wohnungsverkauf Ausland, Zeugnis
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2008-05-02 by zuebers
Schlagworte: Apostille, Überbeglaubigung, Übersetzung, öffentlich bestellter Übersetzer, beeidigter Übersetzer, beglaubigte Übersetzung, Beglaubigung, Behörde für Inneres, Bezirksregierung, Bundesverwaltungsamt, Endbeglaubigung, Konsulat, Landesverwaltungsamt, Landgericht, Legalisation, Legalisierung, Regierungspräsidium, Urkunde, Urkundenübersetzung, Vorbeglaubigung
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2008-05-02 by zuebers
Einführung
Diese Artikelserie soll möglichst verständlich erklären, welche Schritte aus meiner Sicht als beeidigter (öffentlich bestellter) Übersetzer erforderlich sind, um eine Urkunde und deren Übersetzung im Ausland, bzw. eine Urkunde aus dem Ausland in Deutschland zu verwenden: Von der Erstellung, Beglaubigung, Errichtung bis zur Legalisierung im Konsulat.
Bestimmung des anzuwendenden Legalisationsverfahrens und der Anforderungen an den Inhalt der Urkunde
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Schlagworte: Apostille, Überbeglaubigung, Übersetzung, öffentlich bestellter Übersetzer, beeidigter Übersetzer, beglaubigte Übersetzung, Beglaubigung, Behörde für Inneres, Bezirksregierung, Bundesverwaltungsamt, Endbeglaubigung, Konsulat, Landesverwaltungsamt, Landgericht, Legalisation, Legalisierung, Regierungspräsidium, Urkunde, Urkundenübersetzung, Vorbeglaubigung
Veröffentlicht in Allgemein, Legalisation und Apostille, Urkundenübersetzung, Übersetzung | 2 Kommentare »