Hier finden Sie eine Übersicht über die zuständigen Behörden, die Ihnen Apostillen oder Beglaubigungsvermerke erteilen. (Liste nicht abschließend)
Zuständige Behörden für die Apostille / Vorbeglaubigung in Deutschland
Für die Urkunden der Verwaltungsbehörden auf Landes- und niedrigerer Ebene
- Baden-Württemberg: Regierungspräsidium; Ausnahme: Schulzeugnisse (Ministerium für Kultur und Sport), Hochschulzeugnisse (Ministerium für Wissenschaft und Forschung)
- Bayern: Regierung; Ausnahme: Schulzeugnisse (Bayrisches Staatsministerium)
- Berlin: Standesamt I
- Brandenburg: Ministerium des Inneren in Potsdam; Ausnahme: Zeugnisse (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur)
- Bremen: Senator für Inneres, Kultur und Sport
- Hamburg: Behörde für Inneres
- Hessen: Regierungspräsidium
- Mecklenburg-Vorpommern: Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin
- Niedersachsen: Ministerium für Inneres und Sport – Regierungsvertretung
- Nordrhein-Westfalen: Bezirksregierung
- Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsredaktion in Kaiserslautern
- Saarland: Staatskanzlei des Saarlandes in Saarbrücken; Ausnahme: Zeugnisse (Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft)
- Sachsen: Regierungspräsidium
- Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg
Referat 201, Olvenstedter Straße 1-2, 39108 Magdeburg
Tel. +49 (391) 567-2155, http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=11179, E-Mail Achim.Kuehne [at] lvwa.sachsen-anhalt.de
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mitnehmen, Zahlung per Rechnung, kein Bargeldverkehr, Gebühren 9,00 EUR pro Dokument - Schleswig-Holstein: Innenministerium Schleswig-Holstein in Kiel
- Thüringen: Landesverwaltungsamt Thüringen in Weimar
Quelle: Bundesverwaltungsamt, Internetportal: Merkblatt Endbeglaubigung; URL: http://www.bva.bund.de/cln_046/nn_385550/DE/Aufgaben/Abt__II/Legalisation/merblatt__endbeglaubigung.html, Zitat vom 2008-07-22; Ergänzungen Ziegler
Die Länder treffen eigene Festlegungen zu den Gebühren und zum Ablauf, besonders zur Art der Zahlungsweise.
Für die Urkunden der Notare, Amtsgerichte und Unterschriften der beeidigten Übersetzer
- Der Präsident (Vizepräsident, bevollmächtigte Richter) des jeweiligen Landgerichts
Landgerichte in Sachsen-Anhalt
- Landgericht Magdeburg
poststelle [at] lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de, Halberstädter Straße 8, 39112 Magdeburg, Tel. +49 (391) 606-2501, 606-0
Gerichtsbezirk: Amtsgerichte Aschersleben, Bernburg, Halberstadt, Haldensleben, Oschersleben, Quedlinburg, Schönebeck, Wernigerode - Landgericht Stendal
Am Dom 19, 39576 Stendal, Tel. +49 (3931) 58-1227, http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=14149
Gerichtsbezirk: Amtsgerichte Burg, Gardelegen, Osterburg, Salzwedel, Stendal
Für die persönliche Abholung von Apostillen / Beglaubigungsvermerken bei den Landgerichten empfehle ich dringend, vorher anzurufen, ob eine unterschriftsberechtigte Person kurzfristig verfügbar ist; sonst müssten Sie im schlimmsten Fall zur Abholung erneut anreisen oder sehr lange warten. Bargeld mitnehmen. Für Beglaubigungsvermerke für Unterlagen ohne Streitwert beträgt die Gebühr 10 bis 13 EUR pro Dokument, bei einem Streitwert ab 3000 EUR sind höhere Gebühren zu zahlen. Siehe http://bundesrecht.juris.de/jvkosto/
Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt
Ist eine End- oder Überbeglaubigung erforderlich, erfolgt diese durch:
- Bundesverwaltungsamt
Post: Referat II B 4 – Beglaubigungen, 50728 Köln
Besucher-/Kurieranschrift: Bundesverwaltungsamt, Eupener Str. 125, 50933 Köln (Braunsfeld)
Tel +49 221 758 4100, http://www.bva.bund.de
Gebühr 10,00 EUR pro Dokument, Anträge können persönlich oder per Post gestellt werden
Muster für einen Antrag auf Apostille
[Name, Anschrift, Telefon, E-Mail]
[Ort, Datum]
[Behörde]
Antrag auf Beglaubigung von Urkunden zur Verwendung in ["Zielland"]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Beglaubigung zur Verwendung nachfolgender, in Urschrift / Ausfertigung beigefügter Urkunden in ["Zielland"]:
[Urkunden aufzählen, Ausstellungsdatum, Aktenzeichen, Aussteller]
Wie vorab besprochen, beträgt die Gesamtgebühr … EUR.
Ein Verrechnungsscheck über … EUR liegt bei. | Ich habe … EUR auf Ihr Konto …, BLZ … unter Kassenzeichen … / Aktenzeichen … überwiesen, Kopie des Belegs liegt bei. | Ich bitte um Rücksendung gegen Nachnahme. | Ich bitte um Erteilung der Beglaubigung gegen Rechnung mit Zahlungsziel.
Ich bitte um Rücksendung der beglaubigten Urkunden an … [meine oben angegebene Anschrift / andere Anschrift].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Zuständige Behörden in Russland
Standesamtliche Urkunden
Gebietsverwaltungen der Standesämter
Urkunden der Notare, Gerichte und Justizbehörden
Gebietsdienststelle des Föderalen Registrationsdiensts „Rosregistrazija“
http://www.mosregistr.ru, bzw. http://www.rosregistr.ru
Zuständige Behörden in Spanien
Urkunden der Notare
Dekan der territorialen Notarkammer, http://www.notariado.org/
Sonstiges
Mit Teil 4 (der noch ergänzt werden kann) wird die Serie zur Legalisation abgeschlossen. Ich freue mich auf Ihre Hinweise oder Ergänzungen.
Rechtlicher Hinweis
Diese Information wurde mit angemessener Sorgfalt recherchiert. Eine Haftung für Inhalt oder Aktualität wird nicht übernommen. Sie stellt keine Rechtsberatung dar.
© Burkhard Ziegler, 2008-07-22
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